


Nach Landesrecht
anerkanntes Dienstleistungsunternehmen
zur Unterstützung im Alltag
Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse!
6 Jahre
seit 01.01.2017
für Sie im Einsatz

Inhaberin Natascha Krüger

Einsatzgebiet zwischen
Großenbrode - Heiligenhafen -
Neukirchen - Oldenburg i.H.
Qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen
zur Unterstützung im Alltag
gemäß Alltagsförderungsverordnung (AföVO)
im Sinne des § 45a SGB XI
Wir garantieren Ihnen
qualifiziert geschultes Personal
unter Anleitung von internen Begleitfachkräften


Alltagsbegleitung
von pflegebedürftigen
Kindern
&
deren pflegenden Eltern/Familienangehörige
Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages.
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen sowie die Verhinderungspflege zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Das Familienleben kann für Eltern sehr anstrengend sein. In Familien mit einem pflegebedürftigen Menschen ist der Alltag oft noch anstrengender. Häufig bleibt den Angehörigen wenig Freiraum für eigene Interessen oder einfach mal Zeit zum Entspannen.
Unsere Alltagsbegleiter entlasten die Eltern und die Familienangehörigen und sie fördern pflegebedürftige Menschen in ihren persönlichen Interessen.
Unsere Alltagsbegleiter*innen können zum Beispiel wöchentlich oder 14-tägig für ein paar Stunden vorbeikommen.
Beispiele für Angebote:
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Freizeit: Spazieren oder auf den Spielplatz gehen, Sport machen, lesen
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Training der Selbstständigkeit
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Begleitung: z.B. zum Arzt, Therapeuten, zu Behörden etc.
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Begleitfahrten: z.B. zu sportlichen Aktivitäten, zum Kino, zum Arzt etc.
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Betreuung/Begleitung zu Hause oder z.B. im Kindergarten
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Hausaufgabenbetreuung
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Betreuung bei Gruppen-Aktivitäten






