Einkaufsservice
für Pflegebedürftige
Um Sie als Pflegebedürftige & pflegende Angehörige
zu entlasten,
übernehmen wir gerne Ihren Einkauf.
Die Kosten für den Einkaufsservice trägt die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages.
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen sowie die Verhinderungspflege zusätzlich in Anspruch genommen werden.