


Nach Landesrecht
anerkanntes Dienstleistungsunternehmen
zur Unterstützung im Alltag
Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse!
5 Jahre
seit 01.01.2017
.png)
Inhaberin Natascha Krüger





Entlastung durch
individuelle Hilfen
für pflegebedürftige Erwachsene/Senioren
Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages.
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen sowie die Verhinderungspflege zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Entlastungsangebote durch individuelle Hilfen
regen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und der vorhandenen Kompetenzen die pflegebedürftige Person
-
zu sozialen Aktivitäten an und
-
dienen so der Netzwerkerweiterung und -stabilisierung
-
ferner stärken sie vorhandene Fertigkeiten und Ressourcen und
-
befähigen so die pflegebedürftige Person weiterhin zu einer möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung
Angebote zur Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen
können insbesondere sein:
-
Angebote im Bereich Freizeit, Kultur und Sport
-
Unterstützung in Krisensituationen
-
Training der Selbständigkeit
-
Orientierungstraining
-
Training des Langzeitgedächtnisses
-
Begleitung zu Arzt- und anderen Terminen
-
Unterstützung bei der alltäglichen Korrespondenz



