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Nach Landesrecht
anerkanntes Dienstleistungsunternehmen
zur Unterstützung im Alltag
Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse!
6 Jahre
seit 01.01.2017
für Sie im Einsatz

Inhaberin Natascha Krüger

Einsatzgebiet zwischen
Großenbrode - Heiligenhafen -
Neukirchen - Oldenburg i.H.
Qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen
zur Unterstützung im Alltag
gemäß Alltagsförderungsverordnung (AföVO)
im Sinne des § 45a SGB XI
Wir garantieren Ihnen
qualifiziert geschultes Personal
unter Anleitung von internen Begleitfachkräften


Entlastung von
pflegenden Angehörigen
Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages.
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen sowie die Verhinderungspflege zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Entlastung von pflegenden Angehörigen
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Begleitung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen zur stundenweisen Unterstützung im pflegerischen Alltag
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Gesprächskreise zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Personen




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