haushaltsnahe Dienstleistungen
für Pflegebedürftige
Die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen trägt die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages.
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen sowie die Verhinderungspflege zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Unterstützung bei der Haushaltsführung rund um die Wohn- und Aufenthaltsräume
- Zum Einen dient unsere Unterstützung Pflegebedürftigen bei der notwendigen Haushaltsführung, damit diese so lange wie möglich in ihren eigenen 4 Wänden wohnen bleiben können.
- Zum Anderen dient unsere Unterstützung im Haushalt pflegenden Angehörigen zur Entlastung in ihrem Pflegealltag.
- Gesellschaft, einfühlsame Gespräche, ggf. Strukturierung des Haushaltes,
Einkaufsservice ohne oder mit Begleitung etc. sind ebenfalls Bestandteil dieser Serviceleistung.
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allgemeines Aufräumen
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Sauberhaltung der sanitären Einrichtung
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Sauberhaltung der Küche
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Staubwischen & Staubsaugen
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Böden feucht wischen
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Fenster putzen
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Unterstützung beim Gardinen Ab- und Aufhängen
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Wäschepflege
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Müll entsorgen
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Unterstützung bei der Vorbereitung von Mahlzeiten (wie z.B. Brot schmieren, Kartoffeln schälen etc.)
gemeinschaftlich oder in Gesellschaft und unter
Anleitung des Pflegebedürftigen